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Richtlinie zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln
Die Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland (ASJ Deutschland) regelt den verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken und dem Rauchen.
Grundsätzlich fördert die ASJ Deutschland eine alkohol- und rauchfreie Umgebung. Es werden Möglichkeiten und Angebote zur Förderung einer alkohol- und rauchfreien Gestaltung der Veranstaltung geschaffen.
Diese Richtlinie ist für Veranstaltungen der ASJ Deutschland verbindlich und hat zum Ziel Kinder und Jugendliche zu schützen. Sie kann außerdem eine Orientierung bieten für Landesjugenden, insbesondere für solche, die bisher keine Regelung zum Umgang mit Suchtmitteln auf Veranstaltungen haben.
Der Konsum von alkoholischen Getränken bezieht sich hierbei auf Bier, Wein, Schaumwein sowie Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken, anderen alkoholischen Getränken und Lebensmitteln mit Alkoholgehalt.
Rauchen schließt den Konsum von Tabakwaren, andere nikotinhaltigen und nikotinfreie Erzeugnissen, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft werden und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, ein.
Hierbei gelten die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland, insbesondere das Jugendschutzgesetz sowie das Verbot von Betäubungsmitteln als Grundlage.
Zu den Veranstaltungen der ASJ Deutschland, für welche diese Richtlinie zum verantwortungsbewussten Umgang mit Suchtmitteln zur Anwendung kommt, zählen:
A. Veranstaltungen für Kinder:
- Seminare mit Teilnehmenden unter 16 Jahren
- XÜ-Festival
- Veranstaltungen, die im Auftrag der ASJ Deutschland durchgeführt werden, mit Teilnehmenden unter 16 Jahren
B. Veranstaltungen für Jugendliche:
- Seminare mit Teilnehmenden mehrheitlich über 16 Jahren
- Bundesjugendtreffen/Bundesjugendwettbewerb
- Veranstaltungen, die im Auftrag der ASJ Deutschland durchgeführt werden, mit Teilnehmenden mehrheitlich über 16 Jahren
C. Bundesjugendgremienarbeit:
- Bundesjugendvorstandssitzungen
- Bundesjugendausschusssitzungen
- Bundesjugendkonferenzen
- Arbeitskreistreffen
D. Internationale Maßnahmen:
- Jugendaustausche
- Internationale Begegnungen
A. Veranstaltungen für Kinder
Bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren gilt für alle Teilnehmenden ein generelles Alkohol- und Rauchverbot.
Für Betreuer:innen und Funktionsträger:innen gelten folgende Grundsätze:
Sie verpflichten sich in einem besonderen Maße zu einem verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken und dem Rauchen.
Beim Konsum von alkoholhaltigen Getränken dürfen keine Teilnehmer:innen anwesend sein. Zudem darf keine Verbandskleidung getragen werden. Die Aufsichtspflicht über die Teilnehmenden muss durch eine ausreichende Anzahl an Aufsichtspersonen gewährleistet sein, welchen der Konsum von alkoholischen Getränken generell untersagt ist. Aufsichtspersonen ist der Konsum von Alkohol generell untersagt.
Die Kosten der alkoholhaltigen Getränke werden nicht durch die ASJ Deutschland getragen.
Das Rauchen ist nur in gesondert gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet. Diese sollten sich außerhalb des Veranstaltungsgeländes, mindestens aber außerhalb des Sichtbereiches der Teilnehmenden befinden. Der Aufenthalt in Rauchbereichen sollte kurz gehalten werden, um einen Versammlungscharakter zu vermeiden.
B. Veranstaltungen für Jugendliche
Grundsätzlich fördert die Bundesjugend eine alkohol- und rauchfreie Umgebung. Es werden Möglichkeiten und Angebote zur Förderung einer alkohol- und rauchfreien Gestaltung der Veranstaltung geschaffen.
In Verbandskleidung darf kein Alkohol konsumiert werden. Die Aufsichtspflicht über die Teilnehmenden muss durch eine ausreichende Anzahl an Aufsichtspersonen gewährleistet sein. Aufsichtspersonen ist der Konsum von Alkohol generell untersagt.
Die Kosten der alkoholhaltigen Getränke werden nicht durch die ASJ Deutschland getragen.
Erlaubt ist nur der Konsum von Bier, Wein, weinähnliche Getränken, Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken. Der Konsum anderer alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt.
Die Kosten der alkoholhaltigen Getränke werden nicht durch die ASJ Deutschland getragen.
Betreuerinnen und Funktionsträger:innen verpflichten sich in einem besonderen Maße zu einem verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken und dem Rauchen.
Das Rauchen ist nur in gesondert gekennzeichneten Raucherbereichen gestattet. Diese sollten sich außerhalb des Veranstaltungsgeländes, mindestens aber außerhalb des Sichtbereiches der Teilnehmenden befinden. Der Aufenthalt in Rauchbereichen sollte kurz gehalten werden, um einen Versammlungscharakter zu vermeiden.
C. Bundesjugendgremienarbeit:
Bei Gremienveranstaltungen verpflichten sich alle Teilnehmenden und Funktionsträger:innen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken und dem Rauchen. Grundsätzlich fördert die ASJ Deutschland eine alkohol- und rauchfreie Umgebung. Es werden Möglichkeiten und Angebote zur Förderung einer alkohol-und rauchfreien Gestaltung geschaffen.
D. Internationale Maßnahmen:
Bei internationalen Begegnungen gelten diese Richtlinien als maßgebend. Die vor Ort geltenden Gesetze zum Jugendschutz müssen stets eingehalten werden.
Die Veranstaltungsleitung hat sich über die jeweils national geltenden Gesetze vorab zu informieren.
