Der ASJ-Werbemitteletat
Wichtige Infos zum Werbemitteletat der ASJ.
Aus dem Werbemitteletat der ASJ können lokalen und Landesgliederungen der ASJ für ihre Veranstaltungen und ihre Öffentlichkeitsarbeit Materialien im Wert von 1.000,00 Euro pro Bundesland und Jahr bestellen. Der Werbemitteletat soll allen ASJ-Gliederungen eines Landes zugutekommen. Seine Nutzung muss daher durch die Landesjugenden koordiniert werden.
Sofern die Summe einer Bestellung den zur Verfügung stehenden Anteil am Etat überschreitet bitten darum, wir zwei getrennte Bestellungen aufzugeben.
Bestellungen aus dem Werbemitteletat können ausschließlich über den Shop der ASJ unter https://shop.asj.de aufgegeben werden. Dazu die Bezahlungsart „Werbemitteletat“ angeben.
Bestellungen für den Werbemitteletat müssen bis spätestens 30. November eines jeden Jahres eingehen. Danach eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für Bestellungen aus dem Werbemitteletat gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ASB-Bundesverbands.
Fragen zum Werbemitteletat der ASJ beantwortet Alexander Bühler , 0221/47605-209
