Regeln für den Materialverleih der ASJ

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Materialverleih der ASJ-Deutschland.

1. Vertragspartnerin
Vertragspartnerin für die Leihverträge ist die Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland im Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Sülzburgstr. 140, 50937 Köln (im weiteren Verleiher).

2. Gültigkeit der AGB
Diese AGB sind ausdrücklicher Bestandteil jedes Leihvertrages zwischen dem Verleiher und einem Entleiher. Die AGB sollten bereits bei einer Buchungsanfrage zur Kenntnis genommen werden und sind zwingend Bestandteil eines jeden Leihvertrages. Eventuell entgegenstehende Geschäftsbedingungen eines Geschäftspartners haben für den Leihvertrag keine Gültigkeit.

3. Geschäftsgegenstand
Der Verleiher verleiht die XÜ-Figur, Pavillons sowie sonstiges Material an Untergliederungen der Arbeiter-Samariter-Jugend sowie an den Arbeiter-Samariter-Bund.

4. Anmeldung
Die Anmeldung zur Entleihe kann schriftlich oder telefonisch erfolgen und wird nach Bestätigung durch den Verleiher verbindlich.

5. Zahlungsbedingungen
Für den Verleih werden keine Gebühren fällig. Sofern die Gegenstände versendet werden, sind die Versandkosten vom Entleiher zu tragen.

6. Kaution
Der Entleiher stellt im Voraus eine Kaution in Höhe von
100 Euro je XÜ-Figur,
50 Euro je Pavillon und
25 Euro für sonstiges Material.
Die Kaution kann vorab als Überweisung auf das Konto der ASJ Deutschland oder als Barleistung bei Abholung erfolgen. Die Kaution erhält der Entleiher bei der Rückgabe der Gegenstände zurück, sofern das gesamte Material vollständig und unbeschädigt ist. Vor Übergabe der Materialien wird ein Übergabeprotokoll ausgefüllt, welches dem Entleiher in Kopie zur Verfügung gestellt wird.

7. Rücktritt
Der Rücktritt vom Leihvertrag ist kurzfristig von beiden Seiten bis eine Woche vorher möglich. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus Rücktritten entstehen nicht. 

8. Haftung des Entleihers
Für Schäden am oder Verlust von ausgeliehenem Material oder Teilen davon haftet der Entleiher unbegrenzt. Für Schäden an Personen und Eigentum Dritter, die durch die Verwendung von Material des Verleihers oder anderweitig durch den Entleiher verursacht werden, haftet der Entleiher. Eine Versicherung hierfür besteht seitens des Verleihers nicht. Dem Entleiher wird empfohlen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch das Risiko aus der Verwendung gemieteter Dinge deckt.

9. Haftung des Verleihers
Sollte Material zum Zeitpunkt der Übergabe unvollständig oder nicht einsatzbe-reit sein ist eine Haftung des Verleihers ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet der Verleiher nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Dem Entleiher obliegt es, dieses und den entstandenen Schaden nachzuweisen.

10. Schlussbestimmungen
Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sie bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Köln.