ASJ-Position Kinderrechte umsetzen!

BJK 2018-Unterlagen

Die 20. Bundesjugendkonferenz der ASJ vom 31. Mai bis 3. Juni 2018 hat einstimmig eine Position zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verabschiedet. 

2010 hat die Bundesrepublik ihre Vorbehaltserklärung gegen die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zurückgenommen. Seither ist die UN-KRK in Deutschland vollumfänglich in Kraft. Jedoch gibt es weiterhin ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte nicht explizit im Grundgesetz aufgenommen wurden, wie vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfohlen wird. Stattdessen werden die Kinderrechte vom Bundesverfassungsgericht durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes in Kombination mit anderen Verfassungsnormen auf komplizierte Weise gewonnen. Dadurch ist es Entscheidungsträgern nicht bereits aus dem Verfassungstext deutlich, dass es bei jeder Entscheidung eine Pflicht zur Ermittlung kinderspezifischer Belange gibt, und diese nachvollziehbar mit anderen betroffenen Interessen zum Ausgleich gebracht werden müssen. Nach Beobachtungen des UN-Ausschusses für die Rechte der Kinder neigen auch in Deutschland Menschen, die Gesetzesnormen anwenden, dazu das Kindeswohl zu übersehen, wenn dieses nicht besonders hervorgehoben wird. Dies zeigt, dass die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsstellung von Kindern und ihren Interessen in allen Rechtsgebieten stärken würde. Vor diesem Hintergrund möge die ASB-Bundeskonferenz beschließen:

Zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention,

  • setzt sich der ASB als Unterstützer des „Aktionsbündnis Kinderrechte“ für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ein,
  • engagiert sich der ASB auf allen politischen Ebenen für eine kinder- und familiengerechte Politik,
  • nimmt der ASB die Kinderrechte in seinen Arbeitsfeldern und Einrichtungen als Standard in Leitbilder und Konzeptionen auf,
  • informiert der ASB Kinder und Jugendliche über ihre Rechte und sorgt für altersgemäße Beteiligungsformen und Beschwerdestellen,
  • setzt der ASB Schutzkonzepte zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Grenzverletzungen, Übergriffen sowie körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt um und entwickelt diese fort.