
ASJ beteiligt sich am vereinfachten Prüfverfahren im Förderprogramm "Kultur macht stark - Jugendgruppe erleben"

Im Programm Kultur macht stark – Jugendgruppe erleben werden Projekte gefördert, bei denen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche typische Verbandsaktivitäten kennenlernen, erleben und gestalten können. Projektanträge von ASJ-Gliederungen gehen über das Bundesjugendbüro.
Im Programm Kultur macht stark – Jugendgruppe erleben stehen bis 2017 insgesamt bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung. Mit dem Geld werden Projekte gefördert, bei denen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche typische Verbandsaktivitäten kennenlernen, erleben und gestalten können. Zum Beispiel die Kultur des Miteinanders, die Gestaltung von Zeltlagern und die Kommunikationskultur im Verbandsleben. Gefördert werden Ferien- bzw. Freizeitmaßnahmen, mehrtägige und eintägige Veranstaltungen und Aktionen.
WER?
Um die Förderung zu erhalten müsst ihr vor Ort ein Bündnis für Bildung mit mindestens 2 weiteren Projektpartnern gründen. Also zum Beispiel: die ASJ plus eine weitere Jugendorganisation eines Hilfsverbandes und eine Schule in einem benachteiligten Stadtteil.WAS?
Als Bündnis organisiert ihr dann gemeinsam Aktionen oder Projekte außerhalb des Schulunterrichts an, die sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre richten. Mit den Projekten wird die Kultur des Verbandes vermittelt. Das Projekt kann eine Ferien- bzw. Freizeitmaßnahme, eine mehrtägige oder eine eintägige, am besten besonders niedrigschwellige Veranstaltung sein – oder auch eine Kombination aus allen drei Angeboten.
WIEVIEL?
Die maximale Zuwendung wird als Summe folgender Pauschalbeträge ermittelt:
- Tagessatz pro Veranstaltungstag und Teilnehmer_in: 34 €
- Tagessatz Fortbildner_in / Referent_in: 256 €
- (ggf.) Zuschuss für Fahrt-Ausgaben je Teilnehmer_in: 51 €.
Erstattet werden nach der Maßnahme die tatsächlich angefallenen zuwendungsfähigen Ausgaben. Wird die Summe der Pauschalbeträge nicht überschritten, wird die Förderung als Vollfinanzierung gewährt. Es ist also nicht nötig, Eigenmittel beizusteuern.
Es gibt keine Beschränkung der pro Bündnis geförderten Maßnahmen.
WIE?
1. Interessensbekundung bis zum Stichtag (31. März, 31. Mai und 30. September 2013) per E-Mail an den Deutschen Bundesjugenring schicken: Interessensbekdung@dbjr.de. Mit der gleichen E-Mail eine Kopie an an das Bundesjugendbüro der ASJ schicken E-Mail: a.buehler@asb.de. Außerdem müsst Ihr gleichzeitig die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post an das Bundesjugendbüro der ASJ schicken: ASJ Deutschland, Sülzburgstr. 140, 50937 Köln.
2. Die ASJ prüft, ob die Interessensbekundung von einer ihrer lokalen bzw. regionalen Gliederungen stammt und leitet die Interessensbekundung an den Deutschen Bundesjugendring weiter.
3. Entscheidung durch ein Gremium des DBJR ob das Beschriebene Projekt zur Antragsstellung zugelassen wird.
4. Förmlicher Antrag über eine Datenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
was sonst noch wichtig ist
Es gibt keine Deckelung pro Stichtag! Es wird also nicht garantiert, dass bei späteren Stichtagen noch Fördermittel zu vergeben sind!
Außerdem können bereits jetzt Interessensbekundungen für die Folgejahre abgegeben, also beispielsweise 2013 Maßnahmen für 2013 bis 2017 beantragt werden.
Nutzt für die Interessensbekundung das Formular mit Anhang "Maßnahmenübersicht". Die Ausfüllhilfe hilft Euch beim Ausfüllen der Interessensbekundung.
Wer mehr wissen will
alle Informationen knapp und verständlich gebündelt findet Ihr im Flyer, das Merkblatt und die Programminformationen bieten ausführliche Informationen.Bei Fragen schreibt könnt ihr euch an Alexander Bühler (a.buehler@asb.de, 0221/47605-209) wenden oder direkt an die Projektstelle beim Deutschen Bundesjugendring (jugendgruppe-erleben@dbjr.de oder ruft an: 030 400 40 430).
Mehr zum Programm Jugendgruppe erleben findet Ihr auf der Programmwebseite: www.jugendgruppe-erleben.de. Dort gibt es unter anderem auch eine ausführliche FAQ-Liste. Allgemeine Informationen zur Initiative „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ gibt es unter www.buendnisse-fuer-bildung.de.
Und los geht: Eine Interessensbekundung abgeben: Um eine Interessensbekundung abzugeben müsst Ihr das Formular Interessensbekundung und das Formular Maßnahmeübersicht ausfüllen. Beide Formulare werden jeweils spätestens zum Stichtag (31. März, 31. Mai und 30 September) per E-Mail an den Deutschen Bundesjugenring Interessensbekdung@dbjr.de und in Kopie an an das Bundesjugendbüro der ASJ a.buehler@asb.de geschickt. Außerdem müsst Ihr gleichzeitig die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare per Post an das Bundesjugendbüro der ASJ schicken (ASJ Deutschland, Sülzburgstr. 140, 50937 Köln).
Hier findet Ihr das Interessensbekundungsformular zum Download.
Mit der Ausfüllhilfe wird es Euch leichter fallen das Interessensbekundungsformular zu bearbeiten.
Hier findet Ihr das Formular Maßnahmeübersicht zum Download.