Teilnahmebedingungen für ASJ-Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen
der Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland

 

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der ASJ gelten folgende Regeln:

1. Vertragspartnerin

Vertragspartnerin für die Veranstaltungen ist die Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland im ASB Deutschland e.V., Sülzburgstr. 140, 50937 Köln (im Weiteren „Veranstalter“ genannt).
 

2. Geltungsumfang

Die in den AGB getroffenen Regelungen umfassen folgende Veranstaltungsformate:

  • Seminare
  • webSeminare und andere digitale Veranstaltungen
  • Großveranstaltungen (z.B. XÜ-Festival, BJT)
  • Gremiensitzungen, Arbeits- und Projektgruppentreffen

Wenn nicht anders angegeben, gelten die Regelungen für Teilnehmer:innen, Betreuungspersonen, Gäste und Mitwirkende der Veranstaltung.
 

3. Teilnahmebeitrag

Sofern ein Teilnahmebeitrag erhoben wird, wird dieser vom Veranstalter in der Ausschreibung bzw. Einladung mitgeteilt.
 

4. Zahlungsvereinbarung

Wenn nicht anderweitig in der Veranstaltungseinladung bekannt gegeben, werden etwaige Teilnahmebeträge im Nachgang der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Es gelten die in der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen. Zahlungen erfolgen als Überweisung auf das Konto der ASJ Deutschland. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die kostenfrei sind. Für Assistenzpersonen von Teilnehmer:innen mit Unterstützungsbedarf werden bei ASJ-Veranstaltungen der Bundesjugend keine Teilnahme-, Seminar-, Verpflegungs-, Fahrt- oder Übernachtungsgebühren erhoben.
 

5. Veranstaltungsdauer und -ort

Veranstaltungsdauer und der -ort werden in der Ausschreibung bekannt gegeben.
 

6. Teilnehmer:innenkreis

Der Teilnehmer:innenkreis wird in der Ausschreibung bzw. der Einladung festgelegt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bis zur maximalen Teilnehmer:innenzahl berücksichtigt. Seminare werden in der Regel erst ab sieben Teilnehmer:innen durchgeführt.
 

7. Leistungen

Im Teilnahmebeitrag sind, soweit nicht anders vereinbart, folgende Leistungen enthalten:

  • Unterkunft und Verpflegung (je nach Ausschreibung bzw. Einladung);
  • Durchführung der ausgeschriebenen Veranstaltung;
  • Erhalt einer Teilnahmebescheinigung (bei Seminaren).
     

8. Reisekosten

Reisekosten für Teilnehmer:innen, Betreuungspersonen und Mitwirkende werden gemäß der Reisekostenrichtlinie der ASJ Deutschland in der aktuellen Fassung erstattet. Davon abweichend gelten besondere Regelungen für Großveranstaltungen (z.B. BJW/BJT, XÜ-Festival), die in der jeweiligen Ausschreibung bzw. Einladung bekannt gegeben werden.
 

9. Gäste

Gäste sind Personen, die nicht zum in der Ausschreibung angesprochenen engeren Teilnehmer:innenkreis gehören, aber trotzdem bei der Veranstaltung anwesend sind. Gäste sind bei Großveranstaltungen und Gremiensitzungen zugelassen. Für Gäste erstattet die ASJ Deutschland keine Reisekosten, außer die Einladung erfolgte durch die ASJ Deutschland und enthielt eine Zusage zur Erstattung der Reisekosten. Gäste haben sich an die für die Veranstaltung geltenden Regeln zu halten und den Anweisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten.
 

10. Unterkunft

Die Unterbringung erfolgt nach Geschlechtern getrennt. Eine Unterbringung in Einzelzimmern ist nicht vorgesehen. Sofern eine Unterbringung in Einzelzimmern gewünscht wird, kann bei freien Kapazitäten eine verbindliche Buchung über die ASJ Deutschland erfolgen. Die Mehrkosten sind durch die Teilnehmer:innen selbst bzw. ihre Gliederungen  zu tragen.
 

11. Stornierung

Die Stornierung der Teilnahme ist dem Veranstalter spätestens zu dem in der Veranstaltungsausschreibung genannten Termin vor Veranstaltungsbeginn (bei Seminaren: 30 Tage vor dem Seminar) schriftlich mitzuteilen. Der ggf. bereits bezahlte Beitrag wird in diesem Fall erstattet. Bei Stornierung der Teilnahme nach dem genannten Termin wird der Beitrag vollständig fällig. Ferner behält sich der Veranstalter vor, zusätzliche Stornokosten in Rechnung zu stellen.
 

12. Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall der Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmer:innenzahl, eines vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grundes oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung.
Bei Absage der Veranstaltung durch die ASJ Deutschland aus den oben genannten Gründen besteht Anspruch auf volle Rückerstattung ggf. gezahlter Teilnahmebeiträge. Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

 

13. Haftung

Für mitgeführte Gegenstände, die abhandenkommen, oder für sonstige unmittelbare und mittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

Darüber hinaus haftet der Veranstalter nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln durch ihn. Den Teilnehmer:innen obliegt es, dieses und den entstandenen Schaden nachzuweisen.
 

14. Aufsichtspflicht

Der Veranstalter übernimmt die Aufsichtspflicht für Minderjährige nur während der Zeit der Veranstaltung. Für An- und Abreise wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Bei Großveranstaltungen der ASJ Deutschland erfolgt die Anreise oftmals in Gruppen der lokalen Gliederungen. Hierbei werden in der Regel eigene Absprachen zur Aufsichtspflicht getroffen.
 

15. Kinder- und Jugendschutz

Die Arbeiter-Samariter-Jugend setzt sich für den Schutz der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Wir leben daher ein grenzachtendes Verhalten im Umgang miteinander und verpflichten uns zu den Werten aus dem Leitbild der ASJ und unserer Ehrenerklärung. Für Veranstaltungen der Arbeiter-Samariter-Jugend Deutschland gelten die Richtlinien zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln.
 

16. Versicherungsschutz

Alle Teilnehmer:innen an Veranstaltungen der ASJ Deutschland sind über den ASB haftpflicht- und unfallversichert. Genauere Infos sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
 

17. Verbot von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen

Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen oder Waffen jeglicher Art ist nicht erlaubt.  Der Veranstalter behält sich vor, bei Zuwiderhandlung mitgeführte Waffen oder gefährliche Gegenstände für die Dauer der Veranstaltung zu verwahren.
 

18. Besonderheiten für digitale Veranstaltungen

Digitale Veranstaltungen der ASJ finden zum Beispiel in Form von webSeminaren oder digitalen bzw. hybriden Formaten von Gremiensitzungen und Arbeitstreffen statt. Hierbei ist es ausdrücklich untersagt, die Veranstaltung aufzuzeichnen oder andere Bildaufnahmen ohne Einverständnis aller anderen Teilnehmer:innen, Veranstaltungsleiter:innen und der/des Referent:en anzufertigen.

Die Teilnahmebescheinigung für webSeminare wird per E-Mail zugesandt, sofern der/die Teilnehmer:in mindestens 2/3 der Seminarzeit erfolgreich eingeloggt (d.h. mit Freigabe seiner/ihrer Kamera) war. Eine Unterkunft sowie Verpflegung und die Erstattung von Reisekosten sind im Rahmen digitaler Veranstaltungen nicht vorgesehen.

Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.
 

19. Ausschluss von der Veranstaltung

Sollten Teilnehmer:innen aufgrund grober Verstöße gegen bestehende Gesetze, die Hausordnung, der Gefährdung Anderer oder der wiederholten Missachtung von Anweisungen des Veranstalters oder der Aufsichtführenden von der Veranstaltung ausgeschlossen werden müssen, hat die/der Teilnehmer:in die Kosten der Rückfahrt selbst zu tragen. Bei Minderjährigen erfolgt eine Kontaktaufnahme mit der/dem Erziehungsberechtigten. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, die unmittelbare Abreise der/des Teilnehmenden zu organisieren.
 

20. Abbruch der Teilnahme aufgrund von Krankheit

In Fällen, bei denen der/die Teilnehmer:in unverschuldet die Veranstaltung verlassen muss (z.B. aufgrund von Krankheit), wir eine möglichst Teilnehmendenfreundliche Lösung angestrebt. Sofern möglich, kann auf Wunsch der/des Erziehungsberechtigten die/der Teilnehmer:in von einer Aufsicht führenden Person bei der Abreise begleitet. Eine (auch anteilige) Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist leider nicht möglich.
 

21. Schlussbestimmungen

Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sie bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Gerichtsstand für die Vertragspartner ist Köln.
 

 

Weitere organisatorische Hinweise

Sonderurlaub / Freistellungen für Ehrenamtliche

In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, für die Teilnahme an Bildungsangeboten von Jugendverbänden (unbezahlten) Sonderurlaub zu erhalten oder sich aufgrund eines Gesetzes zur Förderung ehrenamtlichen Engagements von der Arbeit befreien zu lassen. Auf Wunsch kann die Bundesjugend hierfür eine Teilnahmebestätigung ausstellen. Für solche Anträge gibt es oft Vorlaufzeiten von ein bis zwei Monaten.

 

Stand: 08.11.2023